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Gewerbesteuer – Berücksichtigung des Körperschaftsteuerguthabens bei Umwandlung (FG)
Ein bei der Klägerin nach formwechselnder Umwandlung entstandener Gewinn aus der Aufzinsung des Körperschaftsteuerguthabens darf nicht gewinnerhöhend berücksichtigt werden.
Sachverhalt: Eine GmbH wurde in eine GmbH & Co. KG (Klägerin) formwechselnd umgewandelt (§§ 3 ff. UmwStG). Der Verlust aus der Abzinsung des Körperschaftsteuerguthabens vor der Umwandlung wurde steuerneutral behandelt (§ 37 Abs. 7 Satz 1 KStG). Bei der Berechnung des Gewerbesteuermessbetrages wurde der Ertrag aus der Aufzinsung des Körperschaftsteuerguthabens berücksichtigt. Ebenso berücksichtigte das Finanzamt im Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für das Streitjahr den Aufzinsungsbetrag. Gegen die Hinzurechnung der Erträge aus der Aufzinsung des Körperschaftsteuerguthabens legte die Klägerin Eins...