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Lohn und Gehalt direkt digital Nr. 7 vom Seite 5

Fünftes SGB IV-Änderungsgesetz: Meldeverfahren zur Unfallversicherung und elektronisches Lohnnachweisverfahren

Vereinfachung und Vereinheitlichung der Meldeverfahren in der Sozialversicherung

Gerald Eilts

Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Fünftes SGB IV-Änderungsgesetz – 5. SGB IV-ÄndG) ist zum 1. 1. 2016 die UV-Jahresmeldung konzipiert worden. Diese UV-Jahresmeldung ist ausschließlich für den Prüfdienst der Rentenversicherung bestimmt und ersetzt den bisherigen Datenbaustein Unfallversicherung (DBUV) in den Entgeltmeldungen. Die Beitragsberechnung zur Unfallversicherung erfolgt nicht auf Grundlage dieser Meldung. Außerdem wurden die gesetzlichen Grundlagen für das elektronische Lohnnachweisverfahren zur Unfallversicherung zum geschaffen. Der elektronische Lohnnachweis, der erstmals Anfang 2017 für das abgelaufene Kalenderjahr 2016 zu übermitteln ist, soll ab die einzige Basis für den Beitragsbescheid über die zu zahlenden Unfallversicherungsbeiträge sein. Für die Jahre 2016 und 2017 ist zusätzlich der bisherige Papierlohnnachweis weiterhin einzureichen. Dieses auf zwei Jahre angelegte parallele Verfahren soll sicherstellen, dass das neue elektronische Lohnnachweisverfahren ausreichend erprobt werden kann, damit ab 2019 auch weiterhin eine richtige und transparente Beitragsberechnung sichergeste...

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