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IWB Nr. 18 vom Seite 690

„Umgekehrte Diskriminierung“ im französischen Steuerrecht

Französischer Verfassungsrat, Urteil vom 3. 2. 2016 - Az. Nr. 2015-520 QPC, Société Metro Holding France SA

Antonia Schmidt und Julian Schruoffeneger

[i]Französischer Verfassungsrat, Urteil vom 3. 2. 2016 - Nr. 2015-520 QPC, Société Metro Holding France SA unter http://go.nwb.de/57hxpIn einem aktuellen Urteil vom hat der französische Verfassungsrat (Conseil Constitutionnel) eine steuerrechtliche Vorschrift zum Schachtelprivileg (geregelt in Art. 145 Abs. 6b ter des französischen Steuergesetzes i. d. F. von 1993 – Code Général des impôts, CGI) für verfassungswidrig erklärt. Grund hierfür ist das Vorliegen einer „umgekehrten Diskriminierung“ (discrimination à rebours), da die Anwendung dieser Vorschrift zu einer Ungleichbehandlung zwischen Sachverhalten mit Europarechtsbezug einerseits und rein inländischen sowie Sachverhalten mit Drittstaatsbezug andererseits führt. Die Entscheidung des Verfassungsrates steht im Zusammenhang mit dem Urteil „Metro Holding“ des französischen Staatsrates (Conseil d'Etat) vom . Dieser hatte zuvor einen Verstoß gegen die Mutter-Tochter-Richtlinie festgestellt und dem Verfassungsrat eine „vorrangige Frage der Verfassungsmäßigkeit“ (question prioritaire de constitutionnalité) vorgelegt. Das Urteil „Metro Holding“ ist insofern von überragender Bedeutung, als auf dieser Grundlage nunmehr die Verfassungsmäßigkeit anderer steuerrechtlicher Vorschriften des französischen Rechts angezweifelt werden kön...

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