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Nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen gem. § 1 Abs. 1a UStG oder steuerbare Lieferung
Hinweise zur
Die entscheidende Frage bei der Beurteilung, ob eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen gem. § 1 Abs. 1a UStG oder eine steuerbare Lieferung vorliegt, lautet: Wird das gesamte Unternehmen bzw. ein in der Gliederung des Unternehmens gesondert geführter Betrieb oder nur ein unselbständiger Teil des Unternehmens verkauft? Anhand eines praktischen Beispiels vom Verkauf von Taxikonzessionen erläutert und vertieft das Bayerische Landesamt für Steuern in seiner die Abgrenzungsproblematik erneut und ersetzt damit seine .
I. Allgemeines
Nach § 1 Abs. 1a UStG unterliegen die Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen nicht der Umsatzsteuer. Eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung liegt vor, wenn
ein Unternehmen oder
ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb
im Ganzen entgeltlich oder unentgeltlich übereignet oder
in eine Gesellschaft eingebracht wird.
Dem Erwerber muss die Fortführung des Betriebs oder Teilbetriebs ohne großen finanziellen Aufwand möglich sein.
In Anleh...