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Geschäftsveräußerung im Ganzen bei einem Geschäftshaus
In dem hatte der BFH die Frage zu entscheiden, ob eine Geschäftsveräußerung i. S. des § 1 Abs. 1a UStG auch bei nur teilweiser Fortführung der Vermietung des Gebäudes durch den Erwerber vorliegen kann.
A. Leitsatz
Überträgt ein Veräußerer ein verpachtetes Geschäftshaus und setzt der Erwerber die Verpachtung nur hinsichtlich eines Teils des Gebäudes fort, liegt hinsichtlich dieses Grundstücksteils eine Geschäftsveräußerung i. S. des § 1 Abs. 1a UStG vor. Dies gilt unabhängig davon, ob der verpachtete Gebäudeteil „zivilrechtlich selbständig“ ist oder nicht.
B. Sachverhalt
Nach Errichtung eines Geschäftshauses in den Jahren 1999 bis 2001 wurde dieses von der Unternehmerin ab dem wie folgt genutzt:
Das Erdgeschoss (350 qm) wurde an den Ehemann befristet bis zum vermietet.
Die Räume im Obergeschoss (350 qm) sowie Werkstatt und Lagerraum im Erdgeschoss (76,3 qm) waren zunächst an einen Dritten vermietet; später wurde das Obergeschoss an die Firmen C und D vermietet.
Die Unternehmerin verzichtete auf die Steuerbefreiung und nahm aus den Eingangsleistungen den vollen Vorsteuerabzug vor.
Mit Kaufvertrag vom veräußerte die Unternehmer...