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BGH Urteil v. - V ZR 125/87

Leitsatz

Leitsatz:

»1. Zur Frage der Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Hauses, wenn dem Verkäufer durch bestandskräftigen behördlichen Bescheid die bisherige Nutzungsart des Hauses untersagt worden ist.

2. Es besteht kein allgemeiner Grundsatz des Inhalts, daß beim Kauf eines Grundstücks zum Preis von über 3 Millionen DM der Käufer grob fahrlässig handle, wenn er nicht in Grundakten und Bauakten Einsicht nimmt.«

Fundstelle(n):
BAAAF-82147

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BGH, Urteil v. 10.06.1988 - V ZR 125/87

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