Investitionszulage für KMU-Unternehmen:
Zusammenrechnung der Schwellenwerte mehrerer Unternehmen bei gemeinsam
handelnder Gruppe von natürlichen Personen - benachbarter Markt
für Glasflaschen und PET-Preforms
Leitsatz
1. Bei einer gemeinsam handelnden
Gruppe von natürlichen Personen, die die Mehrheit der Geschäftsanteile
an verschiedenen Unternehmen hat, sind hinsichtlich der Frage, ob
ein KMU-Unternehmen vorliegt, die Schwellenwerte der durch diese
Personen verbundenen Unternehmen zusammenzurechnen.
2. Zur Abgrenzung des benachbarten
Marktes für ein Produkt oder eine Dienstleistung im Sinne der KMU-Empfehlung
- hier: Glasflaschen und PET-Preforms für Kunststofflaschen (im
vorliegenden Fall bejaht)
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2016 S. 1912 Nr. 22 VAAAF-82068
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 12.04.2016 - 1 K 1466/14
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