Online-Nachricht - Freitag, 16.09.2016

Einkommensteuer | Umbaukosten eines Kleinbusses als agB (FG)

Gehbehinderte Steuerpflichtige, die sich außerhalb des Hauses nur mithilfe eines Kfz bewegen können, dürfen neben den Pauschbeträgen für Behinderte alle Kfz-Kosten als agB geltend machen, sofern es sich nicht um Werbungskosten oder Betriebsausgaben handelt (; Revision zugelassen).

Sachverhalt: Der Kläger ist auf einen Rollstuhl angewiesen. 2007 erwarb er einen Kleinbus, den er behindertengerecht umbauen ließ. Die Kosten für den Umbau sowie die laufenden Kosten für den Betrieb des Fahrzeugs von 0,7764 € je gefahrenen Kilometer machte der Kläger 2011 als agB geltend. In den vorangegangenen Jahren seit 2007 hatte er die Fahrzeugumbaukosten nicht gesondert, sondern als Teil der AfA der Anschaffungskosten bei der Ermittlung der behindertenbedingten Fahrtkosten berücksichtigt, was durch das FA nicht beanstandet worden war. Das FA berücksichtigte nur die Aufwendungen für behindertenbedingte Fahrten in Höhe von 0,30 €/km. Das FG gab dem Kläger Recht.

Hierzu führten die Richter des FG Hessen weiter aus:

  • Entgegen der Auffassung des FA sind Fahrtkosten in der von den Klägern erklärten Höhe als agB anzuerkennen.

  • Soweit von außergewöhnlichen Umständen auszugehen ist, weil die Pauschbeträge wegen der nur geringen Jahreskilometerleistung nicht die tatsächlichen Aufwendungen decken, kann der behinderte Steuerpflichtige an Stelle der Pauschbeträge die Kosten, die ihm für Fahrten mit einem – behindertengerechten – öffentlichen Verkehrsmittel entstanden sind, als agB geltend machen.

Quelle: ; NWB Datenbank (Sc)

Fundstelle(n):
NWB SAAAF-82017