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Kurzfristige Beschäftigung – Behandlung in der Lohnsteuer und Sozialversicherung
Gesetzliche Grundlagen, Überblick und Abgrenzung
Kurzfristige und geringfügige Beschäftigungen werden oft „in einen Topf geworfen“. Zwar haben beide im Sozialversicherungsrecht die gleiche gesetzliche Grundlage, dennoch unterscheiden sich die beiden Arten der Beschäftigung voneinander. Im nachfolgenden Beitrag wird die kurzfristige Beschäftigung genauer dargestellt.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) sind zum Thema aufrufbar:
Muster „Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte“ NWB MAAAB-05382
Grundlagen „Geringfügig entlohnte Beschäftigung” NWB OAAAE-32435
infoCenter „Geringfügige Beschäftigung“ NWB CAAAB-05368
I. Allgemeines
[i]Zur Abdeckung eines vorübergehenden Bedarfs an ArbeitsleistungEine kurzfristige Beschäftigung wird in vielen Fällen auch als Aushilfstätigkeit bezeichnet. Diese Bezeichnung ist vom Grundsatz richtig abgeleitet, da es sich bei einer kurzfristigen Beschäftigung um eine von Anfang an zeitlich befristete Beschäftigung handelt. Somit kommt eine kurzfristige Beschäftigung für Aushilfskräfte und Gelegenheitsarbeiter in Betracht. Eine kurzfristige Beschäftigung darf von vornherein nicht auf Dauer ausgelegt sein, sondern muss vorübergehend sein, um einen betrieblichen Bedarf an Arbeitsleistung abzudecken.
Die Voraussetzung des vorübergehend...