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Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug bei beabsichtigter Unternehmensgründung
Leitsatz
Der Gesellschafter einer noch zu gründenden GmbH kann im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt sein, wenn der Leistungsbezug durch den Gesellschafter bei der GmbH zu einem Investitionsumsatz führen soll.
Sachverhalt
Der Kläger beabsichtigte die Aufnahme einer unternehmerischen
(wirtschaftlichen) Tätigkeit über eine von ihm zu gründende GmbH, deren
Alleingesellschafter er sein sollte. Geplant war der Erwerb der
Vermögensgegenstände der bereits langjährig im Geschäft mit Bauelementen
tätigen B-GmbH. Der Kläger bezog hierfür Beratungsleistungen einer
Unternehmensberatung zur Existenzgründung sowie eines Rechtsanwalts zu einem
(geplanten) Unternehmenskauf. Der Erwerb der Vermögensgegenstände der B-GmbH
unterblieb ebenso wie die GmbH-Gründung.
Der vom FA nicht als Unternehmer geführte Kläger machte mit seiner Umsatzsteuerjahreserklärung für das Streitjahr 2008 den Vorsteuerabzug nach § 15 UStG für die von ihm bezogenen Beratungsleistungen geltend. Das FA lehnte dies ab. Der Einspruch hatte keinen Erfolg.
Demgegenüber gab das FG der Klage statt. Der...