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Kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten in der Kapitalflussrechnung
I. Sachverhalt
Die von X beherrschte U GmbH hat für ihren Konzernabschluss nach § 297 Abs. 1 HGB eine Kapitalflussrechnung aufzustellen. X beherrscht auch andere Unternehmen, die aber nicht zum Konsolidierungskreis der U gehören, sondern mit ihr nur einen Gleichordnungskonzern bilden. In der Kapitalflussrechnung der U sind u. a. folgende Vorgänge bzw. Salden enthalten. In 01 hat die U ihre Liquidität noch unabhängig von den Schwesterkonzernen gemanagt und dabei auf die Kontokorrentlinie der Hausbank B zurückgegriffen. Das zugesagte Volumen betrug 2,5 Mio €. Die Inanspruchnahme lag zu keinem Zeitpunkt des Jahres 01 unter 1 Mio €. Zum valutierte der Kredit mit 1,4 Mio €. Mitte 02 schließen sich die Unternehmen des Gleichordnungskonzerns zu einem cash pool zur Bündelung von Liquidität bei einer zentralen (nicht zum Konsolidierungskreis der U gehörenden) Stelle zusammen. Daher hat U per keine Kontokorrentverbindlichkeit gegenüber B mehr, dafür aber eine Verbindlichkeit von 1,5 Mio € gegenüber dem cash pool.
II. Fragestellung
Welche Auswirkungen haben der Bankkontokorrent (bzw. dessen Rückführung) sowie die Verbindlichkeit gegenüber dem cash pool auf die Kapitalflussr...