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Einkommen-/Lohnsteuer | Gehaltsverzicht als im Wege einer verdeckten Einlage zugeflossener Arbeitslohn
(1) Für die Frage, ob ein Gehaltsverzicht zu einem Zufluss von Arbeitslohn führt, kommt es maßgeblich darauf an, wann der Verzicht erklärt wurde. (2) Eine zu einem Zufluss von Arbeitslohn führende verdeckte Einlage kann nur dann gegeben sein, soweit der Stpfl. nach Entstehung seines Gehaltsanspruchs aus gesellschaftsrechtlichen Gründen auf diese verzichtet, da in diesem Fall eine Gehaltsverbindlichkeit in eine Bilanz hätte eingestellt werden müssen (Bestätigung des Senatsurteils vom - VI R 24/12 NWB OAAAE-42450, BStBl 2014 II S. 495 = Kurzinfo StuB 2013 S. 671 NWB EAAAE-43904). (3) Verzichtet der Stpfl. dagegen bereits vor Entstehung seines Gehaltsanspruchs auf diesen, wird er unentgeltlich tätig und es kommt nicht zum fiktiven Zufluss von Arbeitslohn beim Gesellschafter-Geschäftsführer (Bezug: § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG).