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Einkommen-/Lohnsteuer | Zufluss von Urlaubs- und Weihnachtsgeld als Arbeitslohn bei einvernehmlicher Aufhebung einer entsprechenden Zusage
Wird die arbeitsvertragliche Zusage von Weihnachts- und Urlaubsgeld vor dem Zeitpunkt der Entstehung dieser Sonderzuwendungen einvernehmlich aufgehoben, kann dem Arbeitnehmer weder Arbeitslohn über die Grundsätze des Zuflusses von Einnahmen bei einem beherrschenden Gesellschafter zufließen noch kann der Arbeitnehmer insoweit eine zuflussbegründende verdeckte Einlage bewirken (Bezug: § 11 Abs. 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG; § 133, § 157 BGB).
Im Urteilsfall waren Ehegatten je hälftig an einer GmbH beteiligt und von ihr als Geschäftsführer bzw. Arbeitnehmerin angestellt. Den Ehegatten stand nach ihren Arbeitsverträgen Weihnachts- und Urlaubsgeld zu. Weil dieses über mehrere Jahre weder ausbezahlt noch bei der GmbH als Aufwand verbucht wurde, ging das FG von einem S. 672stillschweigen...