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Investmentbesteuerung beim betrieblichen Anleger; als zugeflossen geltende ausschüttungsgleiche Erträge; voraussichtlich dauernde Wertminderung der Anteile; Teilwertabschreibung
(1) Nach der grundsätzlichen Konzeption der Investmentbesteuerung sollen gem. nrkr. Urteil des NWB CAAAF-70850 (BFH-Az.: I R 73/15; EFG 2016 S. 1003) die vom Investmentvermögen erzielten Erträge beim Anleger so besteuert werden, als habe der Anleger sie im Rahmen einer Direktanlage erzielt (Transparenzprinzip). (2) Ausschüttungsgleiche Erträge sind trotz Thesaurierung als Betriebseinnahmen des Anlegers am Geschäftsjahresende zu erfassen. (3) Die ausschüttungsgleichen Erträge stellen weder nachträgliche Anschaffungskosten der Investmentanteile dar noch bilden sie ein selbständiges Wirtschaftsgut. (4) Eine Teilwertabschreibung ist nicht schon dann vorzunehmen, wenn der Rücknahmepreis der Anteile zum Bilanzstichtag unter die Summe der ursprünglichen An...