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Gewerbesteuerzerlegung bei sog. mehrgemeindlichen Betriebsstätten
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB LAAAF-81578 Das System der Gewerbesteuerzerlegung zwischen mehreren Gemeinden wird in vielen Fällen als ungerecht und willkürlich empfunden. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Gewerbebetrieb eine Betriebsstätte auf den Gebieten von unterschiedlichen Gemeinden unterhält und nicht in allen Betriebsteilen dieser Betriebsstätte die gleiche Personalstärke beschäftigt wird. Denn auch in einem solchen Fall erfolgt die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags regelmäßig anhand der Bruttolohnsummen. Diese Regelzerlegung ist jedoch vielfach unzutreffend.
Ausführlicher Beitrag s. .
Zerlegungsalternativen
[i]Ausnahmen von der RegelzerlegungDer Gesetzgeber hat für die Fälle einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte neben der Regelzerlegung gem. § 29 GewStG zwei weitere Arten der Zerlegung im Gewerbesteuergesetz aufgeführt. Hierbei handelt es sich neben der Zerlegung aufgrund der örtlichen Verhältnisse (§ 30 GewStG) um die Zerlegung aufgrund eines unbilligen Ergebnisses (§ 33 Abs. 1 GewStG).
[i]Insbesondere Berücksichtigung von ArbeitnehmerfolgekostenBeiden Zerlegungsalternativen ist gemein, dass sie nicht an die Bruttolohnsummen als Zerlegungsmaßstab anknüpfen. Stattdessen lassen die beiden Zerlegungsalternativen die Berücksichtigung von besonderen örtlichen Faktoren zu. Eine spezielle Rolle nehmen in ...