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Gewerbesteuerzerlegung bei sog. mehrgemeindlichen Betriebsstätten
Einwirkungsmöglichkeiten der Gemeinden auf den Zerlegungsmaßstab
Die aktuelle [i]Zu den Einwirkungsmöglichkeiten der Kommunen bei der Gewerbesteuer s. Bahn, NWB 18/2016 S. 1367Finanzlage vieler Gemeinden bleibt trotz der weiterhin sprudelnden Steuereinnahmen auf Bundes- und Länderebene prekär. Dies liegt zum einen an den föderalen Finanzbeziehungen und zum anderen daran, dass viele Unternehmen versuchen, ihre Betriebsstätten dahin zu verlagern, wo die Gewerbesteuerhebesätze niedrig sind oder die Verteilung vorab per se nur nach dem vorherrschenden Prinzip der Bruttolohnsummen erfolgt. Liegt jedoch eine sog. mehrgemeindliche Betriebsstätte vor, ist dieser Maßstab zumeist nicht geeignet, um die Gewerbesteuer zutreffend zwischen den beteiligten Gemeinden zu verteilen. Es stellt sich dann die Frage, welche Möglichkeiten die Gemeinden haben, um eine andere Zerlegung durchzusetzen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Hintergrund
1. Sinn und Zweck der Zerlegung
[i]Ausgleich für die durch die Arbeitnehmer ausgelösten BelastungenDie Gewerbesteuer bei einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte soll ebenso wie bei nur einer einzigen Betriebsstätte der Gemeinde einen Ausgleich für die Belastungen schaffen, die durch das Vorhandensein der Betriebsstätte entstehen (vgl. statt vieler BStBl 1976 II S. 123BStBl 1988 II S. 201