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Wettbewerbsrecht | Unlautere Werbung mit Altersangaben eines Unternehmens
Eine Werbung mit Hinweis auf eine langjährige (hier: 100-jährige) Firmentradition, mit der namentlich die Beständigkeit, Qualität, Seriosität, wirtschaftliche Leistungskraft und Kontinuität des Unternehmens hervorgehoben werden soll, ist wettbewerbsrechtlich zumindest dann nicht als irreführend (§ 5 UWG) zu beanstanden, wenn das Unternehmen aus Sicht des angesprochenen Verkehrs wirtschaftlich im Wesentlichen unverändert fortgeführt worden ist. Eine Insolvenz innerhalb des Unternehmenszyklus ist deshalb ebenso unschädlich wie die Erweiterung um einzelne Unternehmensbereiche, solange sich diese noch auf den Kernbereich des ursprünglichen Unternehmensgegenstands zurückführen lassen.
Da es nach Ansicht des Senats bei einer irreführenden Werbung mit Alter und Tradition des Unternehmens entsch...