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GK Nr. 9 vom Seite 2

Die Vielfalt von Kaufverträgen

Dipl.-Hdl. Erwin Bauschmann; Willich

Kaufverträge sind in unserer Wirtschaft allgegenwärtig. Vom Kauf einer Zeitung am Kiosk bis hin zur Einrichtung eines kompletten Hochregallagers decken kaufvertragliche Regelungen eine Vielzahl unterschiedlichster Geschäfte ab. Grundlegende Kenntnisse des Kaufvertragsrechts und der verschiedenen Vertragsarten sind für jeden Kaufmann daher unerlässlich. Im folgenden Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick.

Je nachdem, welcher Aspekt eines Kaufvertrags im Vordergrund steht, unterscheidet man verschiedene Vertragsarten. Dabei lassen sich folgende Merkmale betrachten:

  • Vertragsparteien

  • Ware, die gekauft wird

  • Qualität Ware

  • Lieferzeit

  • Zahlungszeitpunkt

  • weitere Leistungen.

Vertragsparteien

1. Handelskäufe

  1. Zweiseitiger Handelskauf

    Fall 1: Die Baustoffhandlung Josef Pegels & Söhne KG, Kempen, bestellt bei der Knauf Gips KG, Iphofen mehrere Paletten Gips FIP 290, einen feinkörnigen mineralischen Filzputz für Innenräume. Die Knauf Gips KG bestätigt den Auftrag.

    Sowohl der Kunde (Josef Pegels & Söhne KG) als auch der Lieferer (Knauf Gips KG) sind Kaufleute. Das erkennt man daran, dass beide Unternehmen in einer Rechtsform geführt werden, die nur für Kaufleute mö...