Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die neue Fondsbesteuerung im Zuge der Investmentsteuerreform
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAF-81183 Nach dem Bundestag hat am nun auch der Bundesrat die Investmentsteuerreform verabschiedet. Die Investmentsteuerreform tritt zum in Kraft. Durch die Reform wird die Besteuerung von in- und ausländischen Fonds grundlegend geändert. Der Gesetzgeber führt [i]Böcker, NWB 7/2016 S. 496; ders., NWB 10/2016 S. 691ein intransparentes Steuersystem für Investmentvermögen ein. Durch das intransparente Steuersystem soll die Investmentbesteuerung vereinfacht und europarechtskonform ausgestaltet werden.
Ausführlicher Beitrag s. .
Intransparente Besteuerung von Investmentfonds
[i]Inkrafttreten zum 1. 1. 2018Die Investmentsteuerreform führt zu einer grundlegenden Änderung der Fondsbesteuerung. Ab dem unterliegen bestimmte Einkünfte von in- und ausländischen Investmentfonds der Körperschaftsteuer. Die Investmentfonds müssen insbesondere inländische Beteiligungseinnahmen und inländische Immobilienerträge versteuern. Zu den Beteiligungseinnahmen zählen vor allem Dividenden und andere Einnahmen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Veräußerungsgewinne gehören dagegen nicht zu den steuerpflichtigen Beteiligungseinnahmen. Die Immobilienerträge erfassen sowohl Mieterträge als auch Gewinne aus der Veräußerung von Immobil...