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NWB Nr. 37 vom Seite 2832

Verwaltungssprache – schwere Sprache!

© funway5400 – fotolia.comDas Steuerrecht ist unbestritten sehr komplex. Und die Verwaltungssprache, häufig bezeichnet als „Beamtendeutsch“, zuweilen auch. Selbst für interessierte Laien auf dem Gebiet des Steuerrechts sind behördliche Anschreiben inklusive der enthaltenen juristischen Begründungen teilweise nur schwer oder gar nicht nachvollziehbar. Da freuen wir uns nun wirklich über dieses Beispiel: Ein bisschen Bürgernähe und Verständnis für die Position des anderen – ganz einfach durch Verwendung der Umgangssprache.

Dies ist die Kopie eines Schriftstücks, das uns ein Leser zur Veröffentlichung geschickt hat. Haben auch Sie Stilblüten oder Anekdoten aus Ihrem Berufsleben, die sich in anonymisierter Form für eine Veröffentlichung eignen? Dann schreiben Sie uns. Jede veröffentlichte Zuschrift honorieren wir mit einer Flasche Single Malt Whisky, wahlweise mit einer Flasche Champagner.

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