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STFAN Nr. 9 vom Seite 20

Arbeitslohn

Christoph Wenhardt, Steuerberater; Brühl

Der folgende Beitrag gibt einen Überblick zum Thema Arbeitslohn. Definiert wird der Begriff aus steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht (beim letzteren spricht man vom Arbeitsentgelt) und unterschieden zwischen steuerpflichtigen, steuerfreien und nicht steuerbaren Arbeitslohn. Ferner wird auf verschiedene Besonderheiten eingegangen. Zur Wiederholung und Festigung des Wissens finden Sie am Ende des Beitrags Übungsfragen mit Antworten.

Arbeitslohn

Allgemeines

„Arbeitslohn“ ist ein steuerlicher Begriff und ergibt sich aus § 19 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 1 EStG und § 2 LStDV. Hiernach sind Arbeitslohn alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen. Dabei ist es unerheblich, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form die Einnahmen gewährt werden.

Arbeitslohn sind grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die durch ein individuelles Dienstverhältnis veranlasst sind. Ein Veranlassungszusammenhang zwischen Einnahmen und einem Dienstverhältnis ist anzunehmen, wenn die Einnahmen dem Empfänger nur mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis zufließen und sich als Ertrag seiner nichtselbstständigen Arbeit darstellen. D...