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Prüfung von Systemen nach § 20 WpHG bei nichtfinanziellen Gegenparteien
Einführung in den IDW EPS 920
Die am in Kraft getretene EU-Verordnung „European Market Infrastructure Regulation“ (EMIR) enthält regulatorische Maßnahmen zur Begrenzung von Risiken im unregulierten außerbörslichen Derivatemarkt und zur Stärkung der Transparenz. Gemäß § 20 Abs. 1 WpHG haben bestimmte nichtfinanzielle Gegenparteien (Non-financial Counterparties, NFC) innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres von einem Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen, ob diese Gegenparteien über geeignete Systeme verfügen, die die Einhaltung bestimmter Anforderungen nach EMIR über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister durch nichtfinanzielle Gegenparteien sowie des WpHG sicherstellen. IDW EPS 920 enthält zum einen zu beachtende Prüfungsanforderungen, soweit sie für den jeweiligen Auftrag einschlägig sind, zum anderen Anwendungshinweise und Erläuterungen zu diesen Prüfungsanforderungen. Darüber sind als Anlagen Ausführungen zur Eignung von Systemen zur Sicherstellung der Einhaltung der Anforderungen i. S. von § 20 Abs. 1 Satz 1 WpHG bzw. EMIR durch nichtfinanzielle Gegenparteien (Anlage 1) sowie ein Formulierungsbeispiel für die Bescheinigung (Anlage 2) beigefügt.
Ronig, infoCenter, Termingeschäfte/De...