Keine Bindung an tatsächliche Verständigung bei von Außenprüfung unzulänglich ermittelten, nicht verbuchten Ebay-Verkäufen
Leitsatz
1. Eine tatsächliche Verständigung ist nicht bindend, wenn sie zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führt. Das
kann nicht nur dann der Fall sein, wenn die Vereinbarung gegen die Regeln der Logik oder gegen allgemeine Erfahrungssätze
verstößt.
2. Im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung: Hat die Außenprüfung nicht verbuchte Verkäufe über Ebay festgestellt, nach
Einholung von Auskünften bei Ebay mit dem Steuerpflichtigen eine tatsächliche Verständigung zur Hinzuschätzung von Umsätzen
getroffen und zuvor dem Steuerpflichtigen auf Rückfrage versichert, dass nur tatsächlich durchgeführte, nicht aber wieder
stornierte, nicht durchgeführte Verkäufe Grundlage für die Hinzuschätzung gewesen seien, so ist es ernstlich zweifelhaft,
ob der Steuerpflichtige an diese tatsächliche Verständigung gebunden ist, wenn sich später herausstellt, dass es sich fast
bei allen nicht in der Buchführung des Steuerpflichtigen erfassten Ebay-Verkäufen um Stornierungen handelt, und sich die Beteiligten
also auf die Zuschätzung nicht vor dem Hintergrund bestehender Unsicherheiten über nicht, nur schwierig oder nur unter erheblichem
und unangemessenem Aufwand aufklärbarer tatsächlicher Umstände, sondern auf der Grundlage unzulänglicher Ermittlungen der
Außenprüfung festgelegt haben.
Tatbestand
Fundstelle(n): NAAAF-81132
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Sächsisches FG, Beschluss v. 01.08.2016 - 8 V 788/16
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