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Der Erbe, der Nachlass + einiges an Schulden = Nachlassinsolvenzverfahren?
Landläufig denkt man schnell: Mensch, da hat jemand geerbt; jetzt ist er reich!? Dass dem nicht zwingend so sein muss, zeigt der Umstand, dass ein Erbe den Nachlass grds. mit den Vermögenswerten, aber auch Verbindlichkeiten erbt. Was tun, wenn sich herausstellt, dass es vielleicht sogar mehr Schulden als Vermögen in dem Nachlass gibt? Dieser erste Teil der Beitragsreihe wird Ihnen nach einem kurzen erbrechtlichen Überblick darstellen, ob/welche Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung es für den Erben in dem Fall gibt. In zeitlich nachfolgenden Beiträgen werden Ihnen sodann die wesentlichen Spezialregelungen für ein Nachlassinsolvenzverfahren (§§ 315 ff. InsO) bzw. die ebenfalls einschlägigen Normen des BGB, insbesondere §§ 1975 ff. BGB, in Grundzügen dargestellt.
Teil 1: Grundsätze
X verstirbt. Sein einziger Erbe ist E. Zunächst freut sich E sehr, als er von dem Erbe erfährt. Nach und nach stellt sich jedoch heraus, dass X offenbar bereits zu Lebzeiten gerne über seine Verhältnisse gelebt hat. Beispielsweise erfährt E durch die Haus-Bank des X, dass die teuren Autos des X finanziert waren und nicht nur noch gar nicht abgezahlt sind: X hat die letzten Finanzierungsrate...