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Heilberufe-Beratung direkt digital Nr. 9 vom Seite 15

Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe bei Krankenhäusern

Dr. Matthias H. Gehm

Die OFD Frankfurt a. M. hat ihre erst am ergangene Rundverfügung () zum gleichen Themenbereich überarbeitet. Diese wurde in dargestellt. Hintergrund ist, dass die Abgrenzung von Zweckbetrieben zu steuerpflichtigen Geschäftsbetrieben (wirtschaftliche Geschäftsbetriebe) im Krankenhauswesen in § 67 AO geregelt ist. Diese Regelung ist separat von umsatzsteuerlichen Vergünstigungen zu betrachten. Die OFD Frankfurt a. M. hat insofern ihre Rundverfügung präzisiert.

A. § 67 AO als Sonderregelung

§ 67 AO stellt eine Sonderregelung dar; unter welchen Voraussetzungen ein Krankenhaus einen Zweckbetrieb darstellt. Wie sich bereits aus § 66 Abs. 3 Satz 2 AO ergibt, geht § 67 AO insofern § 66 AO vor, verdrängt aber auch die Regelung des § 65 AO (; Gersch in Klein, AO-Komm., 13. Aufl., München 2016, § 67, Rn. 1).

B. Begriff des Krankenhauses i. S. von § 67 AO

Ein Krankenhaus i. S. von § 67 AO setzt voraus, dass in der betreffenden Einrichtung ein wesentlicher Teil der Unternehmensleistung auf den stationären Bereich (mit Vollverpflegung) entfällt. Allerdings können unter Umständen auch Einrichtungen, die ausschließl...

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