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PiR Nr. 9 vom Seite 266

Anteil an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit in der Bilanz des einfachen Investors

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

Zwei große regionale Energieversorger A und B sowie als kleinerer Partner C sind übereingekommen, das gesamte Debitorenmanagement (von der Rechnungsstellung bis zum Inkasso) von einer eigens dafür gegründeten DM GmbH abwickeln zu lassen. A und B halten je 37,5 % an der DM, C 25 %. Alle wesentlichen Entscheidungen in der Gesellschafterversammlung der DM (Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Aufstellung eines Jahresbudgets, Genehmigung von nicht im Budget berücksichtigten Geschäften usw.) werden mit einfacher Mehrheit getroffen. A und B haben sich – allerdings ohne Kenntnis von C – schuldrechtlich (Stimmrechtsbindungsvertrag) gebunden, Entscheidungen nur einvernehmlich zu treffen. Laut Satzung der DM müssen die Leistungen ausschließlich an die Gesellschafter erbracht werden, und zwar auf Kostendeckungsbasis. Auf Ebene der DM entsteht daher kein relevanter Gewinn oder Verlust.

II. Fragestellung

Wie hat C den Anteil an der DM in seinem Konzernabschluss zu erfassen?

III. Lösungshinweise

1. Gemeinsame Vereinbarung

Der Stimmrechtsbindungsvertrag zwischen A und B begründet i. V. mit dem Gesellschaftsvertrag eine gemeinsame Vereinbarung ( joint arrangement

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