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PiR Nr. 9 vom Seite 263

Auswahl des Diskontierungszinssatzes nach IFRS 16

WP Dr. Jens Freiberg

I. Einführung

Mit der verpflichtenden Anwendung des right-of-use-Modells stellt sich aus der Perspektive des Leasingnehmers ( lessee) – Abkehr vom bisherigen risks and rewards-Konzept (IAS 17.8) – eine bedeutsame Änderung in der bilanziellen Abbildung von Leasingverhältnissen ein. Es entfällt die notwendige (dichotome), in Abhängigkeit von der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an dem Leasingobjekt vorzunehmende Differenzierung zwischen operating und finance lease Verhältnissen . Wird das Vorliegen eines lease bestätigt und kann keine Ausnahmevorschrift in Anspruch genommen werden (IFRS 16.5), hat der Leasingnehmer eine Verbindlichkeit und ein Nutzungsrecht anzusetzen (IFRS 16.22). Der Zugangswert des right-of-use asset bestimmt sich ausgehend von dem Wert der Verbindlichkeit (IFRS 16.24(a)) mit den Anschaffungskosten. Die Bewertung der Verbindlichkeit erfolgt zum Barwert der im Zeitpunkt der Aufnahme der Nutzung ( commencement date) noch ausstehenden Leasingraten (IFRS 16.26). Für die Auswahl des Diskontierungszinssatzes ist eine Hierarchie vorgesehen:

  • Abzustellen ist – insofern zuverlässig bestimmbar ( readily determined) – vorrangig auf den internen Zinssatz...

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