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PiR Nr. 9 vom Seite 267

Abschlagszahlungen als Umsatzerlös bei Architekten und Ingenieuren

Dipl.-Kfm. Sebastian Weller und Dipl.-Ök. Daniel Schubert

I. Überblick

Die Umsatz- bzw. Gewinnrealisation stellt eine stete Quelle der Diskussion dar, der sich Theoretiker und Praktiker gerne annehmen, da die Realisation von Umsätzen bzw. Erträgen für Unternehmen eine bedeutende Rolle spielt. Steuerlich tritt die Gewinnrealisierung i. S. erwirtschafteter oder anderweitig entstandener Gewinne im Betriebsvermögen ein, wenn ein Gewinnrealisierungstatbestand gem. entsprechender Ermittlungsart vorliegt (§ 4 Abs. 1 EStG). Dieser liegt regelmäßig bei Erbringung betrieblicher Leistungen/Werke bzw. beim Umsatzakt vor. Bei Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 EStG gilt wegen der Maßgeblichkeit das sich gleichartig verhaltende Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB), das eine Gewinnvereinnahmung – mangels genauerer gesetzlicher Definition – ebenfalls an den Umsatzakt bindet. In beiden Fällen ist auch eine Teilgewinnrealisation, allerdings i. d. R. nur eingeschränkt, möglich, wenn der Gewinn als „so gut wie sicher“ bezeichnet werden kann. Hieran entzündet sich jedoch die Diskussion um die Realisation von Abschlagszahlungen bei Werkverträgen für Ingenieure und Architekten, welche auf der gültigen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) basiert. Der BFH hatte in diesem Zusammenhang eine Gewinnrealisatio...

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