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EFRAG: Positive Beurteilung der vorgesehenen Änderungen an IFRS 3 und IFRS 11
Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (EFRAG) hat am seine Stellungnahme zu ED/2016/1 veröffentlicht und ein durchweg positives Feedback gegeben. Die Änderungen zu IFRS 11 (nur erstmalige alleinige Kontrolle durch einen Investor bedingt eine Neubewertung zuvor gehaltener Anteile i. S. einer business combination achieved in stages) sind konsistent mit den Regelungen von IFRS 3. Die Neudefinition eines business wurde positiv beurteilt. Nach Ansicht der EFRAG könnten nun einige fehlerhafte Beurteilungen (Abbildung einer asset acquisition als business combination), wie in der Vergangenheit in der Praxis zu beobachten, vermieden werden. Die neu eingefügten Beispiele seien nach Meinung von EFRAG gut, jedoch leider teils noch verbesserungswürdig.