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Steuerliche Anerkennung eines Ergebnisabführungsvertrags bei Ausgleichszahlung
Fraglich war, ob variable Zuschläge zum Ausgleich an außenstehende Gesellschafter, die sich am Gewinn der Organgesellschaft orientieren, steuerlich anzuerkennen sind. Die Klägerin, eine GmbH, war als Organgesellschaft in eine kommunale Wirtschaftsbetriebe-GmbH (WB-GmbH) eingegliedert. Die Betriebsführung erfolgte durch die C-GmbH als ausstehende Gesellschafterin, die hierfür u. a. eine jährliche Vergütung gesondert erhielt. Am Stammkapital der Klägerin waren die WB-GmbH mit 51 % und die C-GmbH mit 49 % beteiligt.
Im Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Klägerin und der WB-GmbH war geregelt, dass an die C-GmbH als ausstehende Gesellschafterin für jedes volle Geschäftsjahr eine feste Ausgleichszahlung zu leisten ist. Darüber hinaus stand der C-GmbH jährlich ein variabler Zuschlag zu. Ausgangsgröße des variablen Anteils war der mit Beteiligungsquote der C-GmbH multiplizierte Jahresüberschuss der Klägerin u. a. vor Ergebnisabführung, Ausgleichszahlung und Ertragsteuern.
Bereits im Vorfeld des Vertragsabschlusses hatte die Klägerin einen Antrag auf verbindliche Auskunft zur geplanten Organschaft gestellt und de...