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Körperschaftsteuer – Testamentarische Zuwendungen erhöhen Gewinn aus Gewerbebetrieb (FG)
Bei Körperschaften, die nach den Vorschriften des HGB zur Führung von Büchern verpflichtet sind, sind alle Einkünfte solche aus Gewerbebetrieb. Der Begriff der Einkünfte ist in einem weiten Sinne zu verstehen. Nur so lässt sich ein Wertungswiderspruch zwischen § 8 Abs. 2 KStG i. V. mit § 2 Abs. 2 GewStG vermeiden. Testamentarische Zuwendungen eines verstorbenen Heimbewohners an eine Klinik, die ein Seniorenpflegeheim betreibt, sind ausschließlich auf die gewerbliche Betätigung zurückzuführen. Daher unterliegen sie der Körperschaftsteuer.
Hintergrund: Nach § 8 Abs. 2 KStG sind bei Steuerpflichtigen, die nach den Vorschriften des HGB zur Führung von Büchern verpflichtet sind, alle Einkünfte solche aus Gewerbebetrieb. Die Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft gilt auch insoweit nach § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG in vollem Umfang als Gewerbebetrieb, als sie nicht un...