NWB-EV Nr. 9 vom Seite 289

Investmentsteuerreform – Was ändert sich für den privaten Kapitalanleger?

Beate Blechschmidt | Verantw. Redakteurin | nwb-ev-redaktion@nwb.de

Mit dem Investmentsteuerreformgesetz vom sollte, so das Ziel des Gesetzgebers, die Besteuerung von Publikumsfonds stark vereinfacht werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde in der Tat einiges getan. Aber neben den tatsächlichen Vereinfachungen bedeuten Neuerungen im Steuerrecht meist auch Handlungsbedarf und bringen zum Teil negative Effekte mit sich. So auch hier. Insbesondere bei bestehenden Fondsanlagen von privaten Kapitalanlegern ist zu prüfen, ob Maßnahmen ergriffen werden müssen: Denn unabhängig vom Kaufdatum gelten alle Fondsanteile zum als fiktiv veräußert und am als neue Investmentfondsanteile fiktiv wieder angeschafft. Und auch wenn es hier aufgrund des Zwangstausches nicht zu unmittelbaren Zahlungen kommt – solange der Anteil nicht tatsächlich veräußert wird –, wird die Altanlage häufig nicht mehr steuereffizient sein.

Auf die einzelnen Auswirkungen für private Kapitalanleger – z. B. in welchen Konstellationen die Direktanlage künftig der Fondsanlage vorzuziehen sein wird – gehen Dr. Thomas Elser und Dr. Frank Thiede in ihrem Beitrag ab der ein und zeigen auf, wo gehandelt werden sollte.

Wer geglaubt hat, dass es nach der Sommerpause mit der Erbschaftsteuerreform schnell weitergehen würde und sich die Gemüter etwas beruhigt hätten, sieht sich wohl getäuscht. Am 8. September tagt der Vermittlungsausschuss und bereits am Mittwoch in der Woche davor ist ein Treffen der Finanzpolitiker aus Union, SPD und Grünen geplant. Alles klingt also danach, dass eine Einigung angestrebt wird, bevor das Bundesverfassungsgericht Ende September tagt. – Alles? Nein, leider nicht. Bereits vor den ersten Treffen wird bereits wieder heftig „mit den Säbeln gerasselt“. Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) sieht nach eigener Aussage keinen Grund, die bisherigen Pläne zu ändern. Norbert Walter-Borjans (SPD), NRW Finanzminister, wirft der CSU deshalb eine „Beton-Haltung“ vor. Die SPD soll den vom Bundesrat beschlossenen Entwurf für teilweise verfassungswidrig halten und fordert von der CSU, dass diese ihre „Bockigkeit“ beendet, so der stellvertretende SPD-Vorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel am im Gespräch mit der Berliner Redaktion der NWZ. Also, alles scheint wieder möglich. Auch, dass die Politik es nicht schafft, eine Einigung zu erzielen, bevor das BVerfG dies für sie übernimmt?! Wir werden sehen. Und ich bin fast sicher, dass zwischen dem Zeitpunkt, zu dem ich dieses Editorial schreibe und dem Zeitpunkt, zu dem Sie das gedruckte Heft in der Hand halten, sich einiges getan haben wird. Es bleibt also alles „beim Alten“ – und nicht vorhersagbar.

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
NWB-EV 9/2016 Seite 289
NWB NAAAF-80925