Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerschuldnerschaft bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen
In dem Verfahren geht es darum, ob bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen die vereinnahmten Provisionen des Erwerbers, die auf die Zeit vor dem Übertragungsstichtag entfallen, als steuerbare Umsätze dem Verkäufer zugerechnet werden können, wenn beiden die sog. Istversteuerung gestattet ist, und ob der Erwerber die Steuerpflicht womöglich dadurch umgehen kann, dass er rückwirkend für den Veräußerer die Sollversteuerung wählt.
A. Einleitung
Liegt eine Geschäftsveräußerung im Ganzen i. S. des § 1 Abs. 1a Satz 2 UStG vor, hat dies nach § 1 Abs. 1a Satz 3 UStG zur Folge, dass das erwerbende Unternehmen an die Stelle des Veräußerers tritt. Nach Art. 19 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem – MwStSystRL – wird das erwerbende Unternehmen als Rechtsnachfolger des Veräußerers behandelt. Jedoch ist die Rechtsnachfolge nicht im Sinne einer Universalsukzession zu verstehen. Der Erwerber tritt damit keinesfalls in die bereits entstandenen Umsatzsteuerschulden des Veräußerers ein.
B. Sachverhalt (nur soweit steuerlich relevant)
Die Klägerin erwarb ein von einer Frau B geführtes Einzelunternehmen und führte dieses in den bisherigen Räumen unter der bisherigen Firma fort. Es wurden l...