Steuerliche Baustellen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundessteuerberaterkammer hat zehn Fragen zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 4a UStG (sog. Umsatzsteuerlagerregelung) beantwortet und kommt in ihrer Stellungnahme an das BMF vom 30. 8. 2016 zu dem Ergebnis, dass eine Vereinheitlichung der Lagerregelungen in Deutschland (Umsatzsteuerlager, Zolllager, Verbrauchsteuerlager) wünschenswert wäre.
Der Arbeitskreis Steuern und Rechnungslegung der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe hat sich in seiner Stellungnahme 2/2016 mit der Angabe einer „Postfachadresse“ als Anschrift des leistenden Unternehmers beschäftigt und fordert im Hinblick auf die eine Nichtanwendungsregelung zum .
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützt ein neues Musterverfahren vor dem FG Münster gegen zu hohe Zinsen. Seit mehr als 50 Jahren liegt der Zinssatz für Steuernachzahlungen und -erstattungen bei 0,5 % pro Monat – also 6 % pro Jahr. Angesichts der Niedrigzinsphase ist dieser Zinssatz zu hoch, so der BdSt. Betroffene können gegen ihren Bescheid Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen. Zur Begründung sollte auf das Musterverfahren beim FG Münster (Az.: 10 K 2472/16 E) und ergänzend auf das BFH-Verfahren (Az.: ) verwiesen werden.
Apropos: Über eine Steuerhinterziehung in ganz großem Stil berichtete die WAZ am 5. 9. 2016. Knapp 50 Mio. € Schaden sollen die fünf Angeklagten, die jetzt vor dem Bochumer Landgericht stehen, mit sog. USt-Karussellgeschäften angerichtet haben. Wen wundert da noch die Pressemitteilung der EU-Kommission vom 6. 9. 2016, in der von einer MwSt-Lücke von fast 160 Mrd. € die Rede ist.
Beste Grüße
Susanne Stillers
Fundstelle(n):
USt direkt digital 17 / 2016 Seite 1
HAAAF-80765