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Lohnsteuer | Regelmäßige Arbeitsstätte einer Referendarin – Schulweg nur mit Entfernungspauschale absetzbar
Das entschieden, dass die Ausbildungsschule einer Lehramtsreferendarin den ortsgebundenen Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit der Auszubildenden und damit deren regelmäßige Arbeitsstätte i. S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG a. F. darstellt. Das Finanzgericht vertrat die Auffassung, dass die Referendarin nur die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) als Werbungskosten geltend machen könne, da die Schule ihre regelmäßige Arbeitsstätte dargestellt habe. Da sie die Schule wöchentlich an vier Tagen aufgesucht hat, sei von einer gewissen Nachhaltigkeit auszugehen.
Im Streitfall wurde die Klägerin – eine Lehramtsreferendarin – vom zuständigen Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung vom 1. 5. 2012 bis zum 31. 10. 2013 einer bestimmten G...