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LSG Bayern Beschluss v. - L 15 RF 15/16

Leitsatz

Leitsatz:

1. Raum für eine andere Vergütung als nach der Honorargruppe M 2 besteht für ein auf dem Gebiet des SGB IX erstelltes Gutachten (schwerbehindertenrechtliches Gutachten) nicht.

2. Der Vollständigkeit halber: Eine besonders hervorgehobene berufliche Position oder eine überdurchschnittliche wissenschaftliche Qualifikation des Sachverständigen sind genauso wie die Erforderlichkeit einer Auseinandersetzung mit Vorgutachten kein Kriterium bei der Bestimmung der Honorargruppe.

Fundstelle(n):
FAAAF-80504

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Bayern, Beschluss v. 04.08.2016 - L 15 RF 15/16

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