Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuerliche Zuordnung der USt-Voranmeldung vom 10. 1.
Überblick zum Vorauszahlungs- und Vergütungsfall
Die einkommensteuerliche Zuordnung der Umsatzsteuer-Voranmeldung zum 10. 1. bereitet in der Praxis mitunter einige Probleme. Dabei sind tatsächlich nur recht wenige Faktoren maßgeblich für die Zuordnung.
A. Anwendungsbereich
Von Interesse ist die einkommensteuerliche Zuordnung von Umsatzsteuerzahlungen vorrangig für Steuerpflichtige, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln. Dabei gilt zwar grundsätzlich das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Dieses wird jedoch für Zahlungen um den Jahreswechsel teilweise durchbrochen (§ 11 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 EStG). Insofern stellt sich für die Umsatzsteuer-Voranmeldung Dezember die Frage, ob diese einkommensteuerlich im Kalenderjahr der wirtschaftlichen Verursachung oder erst nach Zahlung im Folgejahr zu erfassen ist. Gleiches gilt für die November-Voranmeldung, wenn eine Dauerfristverlängerung besteht und für Quartalszahler hinsichtlich der Voranmeldung für das vierte Kalenderquartal.
B. Vorauszahlungen
Nach der Rechtsprechung sind Umsatzsteuer-Vorauszahlungen als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben anzusehen. Sie fallen damit potentiell in die Zehn-Tage-Regelung des § 11 EStG. Voraussetzung für eine Zuordnung der Zahlung im Neu...