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Gesetz zur Umsetzung der novellierten Berufsqualifikationsrichtlinie
Änderungen des Steuerberatungsgesetzes und der Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz
[i]Berners, NWB 50/2015 S. 3775Mit dem am in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der novellierten Berufsqualifikationsrichtlinie für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe werden die in der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Änderung der Berufsqualifikationsrichtlinie (BGBl 2016 I S. 886) enthaltenen Vorgaben umgesetzt. Für den Bereich der Steuerberater hat der Gesetzgeber von der Möglichkeit eines [i]Hölscheidt, NWB 4/2016 S. 298partiellen Berufszugangs von Dienstleistern aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Vertragsstaaten (vgl. Art. 4f Abs. 1 der Richtlinie) vor allem aus Gründen des Verbraucherschutzes keinen Gebrauch gemacht (vgl. Gesetzesbegründung Allgemeiner Teil, BT-Drucks. 18/6616 S. 100 f.). Auch der in der novellierten Berufsqualifikationsrichtlinie vorgesehene Europäische Berufsausweis wurde für den Beruf des Steuerberaters nicht umgesetzt. Im Wesentlichen betreffen die Neuregelungen im Steuerberatungsgesetz und der Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz Befugnisse von Personen, die aus dem EU-Ausland in Deutschland vorübergehend und gelegentlich Hilfe in Steuersachen leisten (§ 3a StBerG), und Regelungen zur Eignungsprüfung (§ 37a StBerG).