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Kapitalkonsolidierung nach HGB – Rückstellung für passive latente Steuern für outside basis differences?
I. Sachverhalt
MU erwirbt am 1. 1. 201X 100 % der Anteile an TU zum Kaufpreis von 1.000 GE. Das bilanzielle Eigenkapital (EK) von TU beträgt zum Erwerbszeitpunkt 665 GE, in dem stille Reserven i. H. von 100 GE und stille Lasten i. H. von 50 GE enthalten sind. Die Nutzungsdauer eines Geschäfts- oder Firmenwerts (GoF) betrage zehn Jahre. TU erwirtschaftet in 201X einen Jahresüberschuss (JÜ) i. H. von 100 GE, der bei TU thesauriert werde. Der Ertragsteuersatz von MU betrage 25 %, der von TU 30 %.
II. Fragestellung
Sind bei der Erst- und/oder Folgekonsolidierung von TU in einem HGB-Konzernabschluss (KA) Rückstellungen für passive latente Steuern für outside basis differences zu bilden?
III. Lösungshinweise
1. Latente Steuern und Kapitalkonsolidierung
Bei der Kapital(erst)konsolidierung von Tochter- und Gemeinschaftsunternehmen sowie der Bewertung von Anteilen an assoziierten Unternehmen (§ 312 Abs. 5 Satz 3 HGB i. V. mit § 306 HGB i. d. F. BilRUG) sind latente Steuern für sog. inside basis differences zu berücksichtigen. Dagegen dürfen für den GoF (§ 306 Satz 3 HGB) sowie für sog. outside basis differences (§ 306 Satz 4 HGB) keine latenten Steuern gebildet werden (Ansatzverbot).
2. Erstkonsolidierung
Im Beisp...