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Steuerfolgen der Einbringung eines Wirtschaftsguts in eine Personengesellschaft
Manche Entscheidungen darf man nicht dem Buchhalter überlassen. Das zeigt sich besonders im Zusammenhang mit der Einbringung eines Wirtschaftsguts in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft: Der Vorgang kann entweder als entgeltlicher oder als unentgeltlicher Vorgang einzustufen sein.
Entgeltlichkeit ist gegeben, wenn mit der Einbringung ein Forderungsrecht des Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft begründet wird. Es liegt dann in wirtschaftlicher Hinsicht ein Veräußerungsvorgang vor und die Gegenbuchung erfolgt auf einem Verbindlichkeitskonto (Darlehenskonto des Gesellschafters).
Wird der Gegenwert des eingebrachten Wirtschaftsguts hingegen auf einem Kapitalkonto mit Eigenkapitalcharakter gutgeschrieben, muss genauer hingesehen werden: Entscheidend für die Abgrenzung der entgeltlichen von der unentgeltlichen Übertragung ist dann die Frage, ob der Gesellschafter für das übertragene Wirtschaftsgut eine Gegenleistung von der Gesellschaft erhält. Bei Gutschrift auf einem Kapitalkonto erhöht sich der Kapitalanteil des Einbringenden, und eine Gegenleistung kann in der Gewährung von Gesellschaftsrechten liegen. Ist dies de...