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BFH: Keine Grunderwerbsteuer bei Abtretung eines Gesellschaftsanteils
Da die Grunderwerbsteuer im Grundsatz transaktionsbezogen anfällt, ist es aus steuerlicher Sicht notwendig, überflüssige Zwischenschritte zu vermeiden. Häufig ist zum Zeitpunkt des Abschlusses eines schuldrechtlichen Anteilskaufvertrags deshalb noch unklar, welche Ebene der Unternehmensgruppe des Erwerbers die Anteile an einer über inländischen Grundbesitz verfügenden Gesellschaft letztlich konkret erwerben soll. Nicht selten wird daher im Anteilskaufvertrag dem Erwerber das Recht eingeräumt – noch vor dem dinglichen Vollzug der Transaktion – sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Anteilskaufvertrag auf eine Tochtergesellschaft zu übertragen. Durch ein solches sog. Benennungsrecht soll vermieden werden, dass durch eine gruppeninterne Weiterübertragung einer Beteiligung mit inländischem Grundvermögen nach Vollzug der Transaktion mehrfach Grunderwerbsteuer ausgelöst wird. Ob die Vertragsübernahme durch eine Tochtergesellschaft doppelte Grunderwerbsteuer auslöst, hatte der BFH nun erstmalig zu entscheiden ( NWB NAAAF-78706, Kurzinfo StuB 2016 S. 601 NWB ZAAAF-79295).
I. Der BFH-Fall
In seiner Entscheidung ging es um eine niederländische Bank ...