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Verbrauch des Vorbehalts der Nachprüfung im Rahmen der Vorläufigkeitsfeststellung bei Liebhaberei
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB LAAAF-79816 Mit Urteil vom - IV R 60/07 NWB ZAAAD-45413 hat der BFH entschieden, dass die Einstufung einer Einkunftsart gegenüber der Frage einer möglicherweise vorliegenden Gewinnerzielungsabsicht nicht nachrangig anzusehen ist. Die Beurteilung von Änderungsbescheiden unter isolierter Betrachtung von Vorläufigkeitsgründen gem. § 165 Abs. 2 AO scheint jedoch sowohl die steuerlichen Berater als auch die Finanzbehörde vor Herausforderungen zu stellen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Verhältnis zwischen dem Vorläufigkeitsvermerk und dem Vorbehalt der Nachprüfung
Sowohl § 164 AO als auch § 165 AO erfüllen den Zweck, eine möglichst schnelle erste Steuerfestsetzung zu gewährleisten. Da sie in keinem Ausschließlichkeitsverhältnis zueinander stehen, besteht die Möglichkeit, den Vorläufigkeitsvermerk und den Nachprüfungsvorbehalt zu kombinieren. Jedoch bilden sich bei isolierter Betrachtung beider Regelungen wesentliche Unterschiede zueinander ab.
[i]Nachprüfungsvorbehalt hält gesamten Steuerfall offenDer Nachprüfungsvorbehalt gem. § 164 AO regelt, dass unter ihm ergangene Steuerbescheide zur Gänze nicht die materielle Bestandskraft erreichen und unbegründet innerhalb der Festsetzungsfrist geändert werden können. Ein anderes Bild zeigt sich bei der sep...