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Sozialversicherungsrecht | Pauschale Ablehnung des Gründungszuschusses wegen Leistungsfähigkeit des Antragstellers
Lehnt die Bundesagentur für Arbeit die Gewährung eines Gründungszuschusses nach § 57 SGB III (= § 93 SGB III n. F.) nahezu ausschließlich unter Hinweis auf die Einnahmen- und Vermögenssituation des Antragstellers ab, ist die Entscheidung bereits aus diesem Grunde ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig. Denn bei dem Gründungszuschuss handelt es sich – mindestens überwiegend – auch um eine Versicherungsleistung nach dem SGB III, wofür z. B. spricht, dass der [i]infoCenter „Gründungszuschuss“ NWB EAAAC-52295 Anspruch auf einen Gründungszuschuss einen Restanspruch auf ALG I von mindestens 150 Tagen voraussetzt und dieser ebenfalls nicht einkommens- oder vermögensabhängig ist (§ 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. Nr. 2 SGB III a. F.). Wie beim ALG I (und anders als beim ALG II) ist folglich eine Bedürftigkeitsprüfung auch im Rahmen der Anspruchs...