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Gründungszuschuss
I. Definition
Der Gründungszuschuss dient der Förderung der Existenzgründung und wird von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt. Er stellt den Lebensunterhalt sicher und ermöglicht dem Existenzgründer die sozialen Absicherung in der Selbständigkeit.
Ausschließlich Bezieher von Arbeitslosengeld I können bei der Aufnahme einer selbständigen und hauptberuflichen Tätigkeit, die die Arbeitslosigkeit beendet, durch den Gründungszuschuss gefördert werden.
Ziele der Förderung:
Die Förderung von Existenzgründungen ist für den Gesetzgeber eine Option in der Bewältigung der Herausforderungen des Arbeitsmarktes.
Die gesetzgeberischen Ziele der Förderinstrumente sind:
die Erschließung von Einsparpotentialen für die Arbeitslosenversicherung,
die Verbesserung der Qualität der Gründungen sowie
die Verringerung von Mitnahme- und Missbrauchseffekten.
Dies soll durch die Ausgestaltung der Förderrichtlinien erreicht werden, um die Erfolgsaussichten einer geförderten Gründung zu verbessern.
II. Voraussetzungen
Die Rechtsgrundlage für den Gründungs...