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Umsatzsteuer | Aktuelle Änderungen der UStDV
Am trat die Dritte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom in Kraft. Die UStDV wurde wie folgt geändert:
1. Anpassung zum
Anrechnungsverfahren der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung
[i]Sofortige Auszahlung eines Überschusses bei der
Anrechnung der Sondervorauszahlung Nach der Neuregelung des § 48
Abs. 4 UStDV wurde nunmehr klargestellt, dass bei Anrechnung der
Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung ein verbleibender Überschuss an den
Unternehmer auch sofort ausgezahlt werden muss.
Der Verordnungsgeber reagiert damit auf die anders lautende Rechtsprechung des BFH, der mit Urteil vom entschieden hatte, dass ein verbleibender Überschuss nicht zu erstatten, sondern erst mit der Umsatzsteuer für das Kalenderjahr zu verrechnen ist. Nur soweit die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung auch durch diese Verrechnung nicht verbraucht ist, entsteht nach Ansicht des BFH ein ...