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BBK 16/2016 S. 774

Umsatzsteuer | Aktuelle Änderungen der UStDV

Am trat die Dritte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom in Kraft. Die UStDV wurde wie folgt geändert:

1. Anpassung zum Anrechnungsverfahren der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung
[i]Sofortige Auszahlung eines Überschusses bei der Anrechnung der Sondervorauszahlung Nach der Neuregelung des § 48 Abs. 4 UStDV wurde nunmehr klargestellt, dass bei Anrechnung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung ein verbleibender Überschuss an den Unternehmer auch sofort ausgezahlt werden muss.

Der Verordnungsgeber reagiert damit auf die anders lautende Rechtsprechung des BFH, der mit Urteil vom entschieden hatte, dass ein verbleibender Überschuss nicht zu erstatten, sondern erst mit der Umsatzsteuer für das Kalenderjahr zu verrechnen ist. Nur soweit die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung auch durch diese Verrechnung nicht verbraucht ist, entsteht nach Ansicht des BFH ein ...

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