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Befristete Arbeitsverträge rechtssicher gestalten
Unter besonderer Berücksichtigung der Missbrauchskontrolle des BAG
Wird ein Arbeitsvertrag nur für einen bestimmten Zeitraum geschlossen, sind zahlreiche gesetzliche Vorgaben zu beachten. Bei Verstößen gegen Formvorschriften oder inhaltliche Vorgaben des Teilzeit- und Befristungsgesetzes ist die Befristung unwirksam. Die Rechtsfolge ist so klar wie einschneidend: Der Arbeitsvertrag bleibt unbefristet bestehen. Für Arbeitgeber ist daher entscheidend, bei der Formulierung von Befristungen sowohl die gesetzlichen Grundlagen als auch die aktuelle Rechtsprechung im Blick zu haben. Im Bereich der befristeten Arbeitsverhältnisse haben sich in den letzten Jahren wesentliche Veränderungen ergeben. Der Schwerpunkt des Beitrags liegt auf der grundsätzlichen Darstellung der Thematik unter besonderer Berücksichtigung der Missbrauchskontrolle des BAG. Dabei werden die Grundsätze des Befristungsrechts skizziert, deren Verständnis für die praktische Handhabung unerlässlich ist. Hierzu ist es auch erforderlich, näher auf die einzelnen Sachgründe einzugehen. Bei dieser Gelegenheit werden Praxistipps für die Vereinbarung einzelner Sachgrundbefristungen gegeben.