Geschäftsveräußerung im Ganzen: Verpflichtung zur
Einbringung in eine noch zu gründende Personengesellschaft –
Unternehmereigenschaft des einbringenden Erwerbers
Leitsatz
Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S.d. § 1 Abs. 1a UStG liegt auch dann vor, wenn ein Käufer die Betriebsgrundlagen eines
Unternehmens mit der – sodann erfüllten - Verpflichtung erwirbt, diese in eine noch zu gründende Personengesellschaft einzubringen,
damit diese das Unternehmen fortführt.
Der Käufer ist bei dem Erwerbs- und Einbringungsvorgang als Unternehmer im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG bzw. als Steuerpflichtiger
im Sinne von Art. 4 Abs. 1 und 2 der 6. EG-Richtlinie anzusehen (, Polski Trawertyn,
BFH/NV 2012, 908).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2016 S. 1878 Nr. 32 UStB 2016 S. 294 Nr. 10 GAAAF-79767
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Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 02.10.2015 - 5 K 363/12 U
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