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FG Köln Urteil v. - 3 K 3735/12 EFG 2016 S. 1332 Nr. 16

Gesetze: EStG § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 4 (aF) EStG § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2

Betriebsausgaben

Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs

Leitsatz

1. Aus dem Wortlaut und dem Sinn und Zweck von § 6 EStG folgt, dass die dem Nachweis des zu versteuernden Privatanteils an der Gesamtfahrleistung dienenden Aufzeichnungen eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten und mit vertretbarem Aufwand auf ihre materielle Richtigkeit hin überprüfbar sein müssen.

2. Das zeitnah und in geschlossener Form zu führende Fahrtenbuch muss die betriebliche Verwendung des Fahrzeugs in einer schlüssigen Form belegen. Die Aufzeichnungen müssen daher zu den geschäftlichen Reisen Angaben enthalten, anhand derer sich die betriebliche Veranlassung der Fahrten plausibel nachvollziehen und ggf. auch nachprüfen lässt. Hierfür hat das Fahrtenbuch neben dem Datum und den Fahrtzielen grds. auch den jeweils aufgesuchten Kunden oder Geschäftspartner bzw. - wenn ein solcher nicht vorhanden ist - den konkreten Gegenstand der dienstlichen Verrichtung wie etwa den Besuch einer bestimmten behördlichen Einrichtung, einer Filiale oder einer Baustelle aufzuführen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2016 S. 1332 Nr. 16
TAAAF-79754

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FG Köln, Urteil v. 18.03.2016 - 3 K 3735/12

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