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Umsatzsteuer kompakt
Eilnachrichten
: Gefährdungshaftung bei nicht ausgeführten Leistungen (FG)
Wer zulässt oder daran mitwirkt, dass ein Dritter Scheingutschriften an ihn ausstellt, die die Gefahr begründen, dass der Aussteller den Vorsteuerabzug hieraus geltend macht, kann sich der Inanspruchnahme durch § 14 Abs. 3 UStG a. F. bzw. § 14c Abs. 2 UStG nicht entziehen. Schuldner der in diesen Gutschriften unberechtigt ausgewiesenen Steuerbeträge ist gem. § 14 Abs. 3 Satz 2 UStG a. F. nur der Empfänger, nicht hingegen auch der Aussteller der Gutschrift ().
Hintergrund: Wenn jemand wie ein leistender Unternehmer abrechnet und einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er nicht Unternehmer ist oder eine Lieferung oder sonstige Leistung nicht ausführt (§ 14 Abs. 3 Satz 1 und 2 UStG a. F.; entspricht dem jetzigen § 14c Abs. 2 Satz 1 und 2 UStG), schuldet er den ausgewiesenen Betrag. Als Rechnung gilt auch eine Gutschrift, mit der ein Unternehmer über eine steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung abrechnet, die an ihn ausgeführt wird (§ 14 Abs. 5 UStG a. F.).
Sachverhalt: Der Kläger betreibt einen Schrotthandel. Neben tatsächlich durchgeführten Schrotthandelsgeschäften erhielt der Kläger von verschiedenen Schrotthandelsfirmen Schecks für Lieferungen...