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Feste feiern mit dem Finanzamt?
Aufwendungen [i]Ausführlicher Beitrag s. NWB SAAAF-79348 eines Arbeitnehmers für die Durchführung einer Veranstaltung oder Feier sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen, wenn sie beruflich veranlasst sind. Dies hat der BFH mit Urteilen vom - VI R 24/15 NWB XAAAF-78707 (zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt) und vom - VI R 46/14 (BStBl 2015 II S. 1013) verdeutlicht.
Ausführlicher Beitrag s. .
Beurteilungskriterien: Für die [i]Wesentliches Indiz: Anlass der FeierBeurteilung, ob die Aufwendungen beruflich oder privat veranlasst sind, ist in erster Linie auf den Anlass der Feier abzustellen. Indes ist dieser nur ein erhebliches Indiz, nicht aber das allein entscheidende Kriterium für die Beurteilung der beruflichen oder privaten Veranlassung der Bewirtungsaufwendungen. Trotz eines herausgehobenen persönlichen Ereignisses (z. B. Geburtstag) kann sich aus den übrigen Umständen des Einzelfalls ergeben, dass die Aufwendungen für die Feier beruflich veranlasst sind. Umgekehrt begründet ein Ereignis in der beruflichen Sphäre (z. B. Dienstjubiläum) allein nicht die Annahme, die Aufwendungen für eine Feier seien (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst.
Ob [i]Weitere Kriteriendie Aufwendungen Werbungskosten sin...